Das Kassengesetz vom 22.12.2016 führte mit § 146a AO die Pflicht ein, elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten.
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Bitte beachten Sie:
Quellen:
BMF-Schreiben vom 06.11.2019, BMF-Schreiben vom 18.08.2020, BMF-Schreiben vom 28.06.2024 § 146a Abgabenordnung AEAO Zu § 146
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